Cannabis Social Clubs: Berlin klärt Zuständigkeiten
Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt bereits seit mehreren Monaten. Auch können Cannabis Social Clubs (CSC), laut dem Gesetz, seit Juli eine Lizenz zum Anbau und Vertrieb an die eigenen Mitglieder beantragen. Doch genau hier stießen die meisten Antragsteller auf ein Problem, denn ihre Anfragen blieben unbeantwortet. Berlin war dabei bisher keine Ausnahme.
Lageso bearbeitet CSC-Anträge
Als die Bundesregierung das Cannabis-Gesetz (CanG) verabschiedete, übergab sie die Verantwortung zur Bestimmung, wer sich um die Bearbeitung der Lizenzanträge der CSC kümmern soll, an die Bundesländer und somit an die jeweiligen Landesregierungen. Diese haben bisher oft noch damit zu kämpfen, eine zuständige Behörde zu bestimmen, da teilweise Fragen zu den erforderlichen Kompetenzen ungeklärt sind. Auch ein Thema: die Bereitstellung von genügend Beamten, die sich täglich damit beschäftigen sollen.
Zwar gab es zuletzt bereits einen Cannabis Social Club in Niedersachsen, der bundesweit die erste Genehmigung erhielt, doch das bleibt auch dieser Tage in Deutschland eine der wenigen Ausnahmen. In Berlin haben sich Senatskanzlei und beteiligte Senatsverwaltungen nun darauf geeinigt, dass in Zukunft das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die Bearbeitung von Lizenzanträgen der Anbauverreine übernehmen soll.
Schon während der monatelangen Diskussionen im Abgeordnetenhaus war das Lageso als mögliche Anlaufstelle im Gespräch. Allerdings war auch da schon klar, dass die Behörde personell aufgestockt werden müsste, um die Aufgabe zu meistern. Es sollte nämlich unbedingt verhindert werden, dass dabei andere Bereiche beeinflusst werden. Nun sagte Senatssprecherin Christine Richter gegenüber der Deutschen Presse Agentur, dass die dafür erforderlichen Ressourcen dem Lageso zugeschrieben werden.
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Gegenüber dem rbb gaben die Bezirke an, dass in der Stadt 19 offene Anträge existieren, die auf ihre Bearbeitung warten. Wie schnell das nun passieren wird, bleibt abzuwarten. Denn obwohl die Zuständigkeit in Berlin geklärt wurde, muss auch der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden. Am 3. September soll der Senat in einer Sitzung darüber beraten. Und nachdem das geklärt wurde, wird es erstmal wichtig sein, die Infrastruktur in der Behörde aufzubauen, was mit Sicherheit ebenfalls Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird.
Es wird also noch dauern bis die Vereine ihre Lizenz in Berlin erhalten und mit dem Anbau beginnen können. Und noch länger, bis die Ernte bereit für die Weitergabe an die Mitglieder ist.
CSC-Anträge wurden nicht bearbeitet
Bevor das Lageso bestimmt wurde, hatte man auch darüber diskutiert, ob die jeweiligen Bezirke die Bearbeitung in ihrem Gebiet übernehmen sollten. Dagegen sprachen sich jedoch einige Vertreter und Vertreterinnen der Bezirke aus und forderten, dass dies auf Landesebene geklärt werden muss, auch um einheitliche Regeln für alle zu haben. Befürworter dieser Variante hingegen argumentierten, dass in den jeweiligen Bezirksämtern bereits viele Befürworter der Legalisierung arbeiten würden und sie deshalb auch am besten dafür geeignet wären.
Letztlich eignete man sich aber erstmal darauf, dass die Ämter zwar Anträge annehmen würden, sie dann aber "mangels hinreichender Zuständigkeitsregelung zunächst ruhend zu stellen". Das alles könnte in Berlin demnächst der Vergangenheit angehören und es bleibt spannend, wie die Stadt die Teillegalisierung bewerkstelligen wird. Berliner und Berlinerinnen wissen schließlich, dass ihre Stadt gut und gerne Dinge schleifen lässt. Wie den Bau eines Hauptstadtflughafens oder die Durchführung einer Wahl.
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