Cannabis-Kontrollen: Berliner Polizei rüstet auf

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
24.9.2024
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
1
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Mit der Teillegalisierung von Cannabis, gelten weniger strenge Regeln im Umgang mit dem Kraut. Dennoch bestehen Auflagen, die es zu kontrollieren gilt. Dafür hat die Berliner Polizei nun 800 Waagen beschafft, mit denen Beamte und Beamtinnen im Außendienst ausgestattet werden sollen.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis, gelten weniger strenge Regeln im Umgang mit dem Kraut. Dennoch bestehen Auflagen, die es zu kontrollieren gilt. Dafür hat die Berliner Polizei nun 800 Waagen beschafft, mit denen Beamte und Beamtinnen im Außendienst ausgestattet werden sollen.

Trotz Legalisierung: Nicht zu viel dabei haben

Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis für Erwachsene unter Auflagen erlaubt. Einschränkungen gibt es bei der zulässigen Menge, die eine Person bei sich haben darf. In der Öffentlichkeit sind das 25 Gramm und daheim dürfen 50 Gramm gelagert sein. Um die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren und das Cannabis bei Bedarf zu wiegen, hat man in der Hauptstadt die neuen Waagen für die Polizei angeschafft. Gegenüber dem rbb teilte die Behörde mit, dass sie diese noch in diesem Jahr einsetzen möchte.

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Ob diese Maßnahme alleine die Kontrolle und Einhaltung des Cannabis-Gesetzes bewirken wird, ist fraglich. Schließlich sind die Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden bei Verstößen bis jetzt noch nicht geklärt. In der Zwischenzeit ist zwar die Polizei zuständig, allerdings muss sie laufende Verfahren ruhen lassen. Derzeit sind weder Arbeitsabläufe noch ein Bußgeldkatalog festgelegt, weshalb bei Verstößen nicht weiter vorgegangen wird - zum Beispiel gegen solche, die Jugend- und Gesundheitsschutz betreffen.

Cannabis im Straßenverkehr

Welche Auswirkung die Legalisierung auf den Straßenverkehr bisher hatte, konnte die Polizei auf Anfrage des rbb nicht beantworten. Seit dem 1. April wurden zwar bereits Verfahren wegen des Fahrens unter THC-Einfluss eingeleitet, Vergleichswerte gibt es allerdings aufgrund von datenschutzrechtlichen Löschfristen nicht. Dadurch ist es auch unmöglich zu beurteilen, ob nun mehr Verkehrsteilnehmer unter Einfluss fahren als zuvor.

Der THC-Grenzwert wurde im Zuge der Entkriminalisierung hochgesetzt von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum auf 3,5. Einer monatelangen Diskussion im Bundestag ging diese Lockerung voraus, bei der eine Kommission aus Experten die Politik beraten hat. Trotzdem ist der ADAC weiterhin gegen die Lockerung und ist dabei der Auffassung, dass niemand unter Einfluss von THC fahren sollte. Auch Menschen, die mit Cannabis behandelt werden. 

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