Cannabis und Auto fahren - diese Regeln gelten

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
7.6.2024
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
8
Min.
Vorab sei gleich gesagt, wer sich unter THC-Einfluss hinters Steuer setzt, riskiert weiterhin den Führerschein...

Bundestag beschließt neue Cannabis-Regeln

Aktuelle THC-Grenzwerte und Verkehrsregeln 2024

Der Deutsche Bundestag hat den THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt. Diese Änderung tritt in Kraft, um den Empfehlungen einer Expertenarbeitsgruppe gerecht zu werden.

Konsequenzen bei Überschreitung

  • Erstmalige Überschreitung: 500 Euro Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot
  • Wiederholte Verstöße: Erhöhung der Sanktionen und mögliche weitere rechtliche Konsequenzen

Weitere Änderungen im Gesetz

Zusätzlich wurden Anpassungen im Konsumcannabisgesetz beschlossen:

  • Flexibilisierung der Kontrolle: Anbauvereinigungen erhalten mehr Spielraum.
  • Erweiterung des Handlungsspielraums der Länder: Mehr Autonomie bei der Umsetzung und Kontrolle.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr zu fördern und die Sicherheit zu erhöhen.

Kommission für absolutes Alkoholverbot am Steuer

Um den Straßenverkehr nach der Cannabis-Legalisierung noch sicherer zu machen, hat die Kommission des Bundesverkehrsministeriums, bestehend aus Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei, vorgeschlagen, ein absolutes Alkoholverbot am Steuer in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb und für unter 21-Jährige zu etablieren. Damit soll den Gefahren vorgebeugt werden, die durch Mischkonsum entstehen. Ein Vorschlag, den wir bei Krautvergleich ebenfalls sehr gut finden, da die Kombination von beiden Stoffen im Körper, die Alkoholwirkung verstärken kann. So zumindest sieht es eine erste Studie zum Thema. Darin führten die 315 Befragten zwischen 18 und 23 Jahren aus, dass sie sich stärker benommen und schwerfällig fühlten, verwirrter waren, während sie mehr Schwierigkeiten hatten, sich zu konzentrieren. 

Weitere Untersuchungen sind zwar nötig, aber eine erste, wissenschaftlich belastbare Tendenz ist bereits zu erkennen. Außerdem kann der Mischkonsum die Wahrscheinlichkeit für die negativen Nebenwirkungen von THC, wie Schwindel, Übelkeit und allgemeines Unwohlsein erhöhen. Es kommt hinzu, dass das Mischen von Alkohol und THC dazu führt, dass die Warnsignale des Körpers zu spät wahrgenommen werden. Betroffene konsumieren so mehr Cannabis oder Alkohol als ihnen gut tut und wenn man es merkt, ist es in der Regel schon viel zu spät, wodurch negative Folgen bereits im Anmarsch und kurz davor sind, ihre Wirkungen zu entfalten.

Positives Ergebnis bei der Kontrolle - was bisher gilt

Wer beim Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von THC-Cannabis steht, handelt äußerst leichtsinnig und gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Damit wird also eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit Bußgeldern bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Die Höhe der Strafe steigt, je häufiger man bei der Kontrolle ein positives Ergebnis erhalten hat. Im Detail sehen die Sanktionen für das Fahren unter THC-Cannabis folgendermaßen aus:

  • 500 bis 1.500 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Zwischen einem und drei Monaten Fahrverbot
  • Fahranfänger erhalten eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre

Außerdem wird die Fahrerlaubnisbehörde eingeschaltet, die in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet. Wer hier ein negatives Ergebnis erhält, verliert seine Fahrerlaubnis. Werden bei der Kontrolle auch noch drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat. Hier fallen die Strafen dann härter aus. 

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bedarf es dann häufig Abstinenzkontrollen, die mit Urin- oder Haarproben belegt werden müssen. Im Urin sind THC und dessen Abbauprodukt THC-COOH zwischen einem und drei Monaten nachweisbar, abhängig von der Häufigkeit des Konsums. In den Haaren sind diese Stoffe ebenfalls nachweisbar. Beim Haarwachstum geht man von einem Zentimeter pro Monat aus und das bedeutet beispielsweise, dass fünf Zentimeter die letzten fünf Monate nachweisen.

Im Falle von medizinischen Cannabis gelten etwas andere Regeln. Dann gilt das Medikamentenprivileg, wodurch keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dem wird allerdings vorausgesetzt, dass der Patient das Cannabis gemäß der ärztlichen Verschreibung und nicht missbräuchlich konsumiert. Werden bei der Teilnahme am Straßenverkehr Ausfallerscheinungen festgestellt, wird das Medikamentenprivileg aufgehoben. Menschen, die medizinisches Cannabis konsumieren, sollten sich daher immer selbst hinterfragen und schauen, dass sie fahrsicher sind, bevor es hinters Steuer geht.

Wie lange muss ich nach dem Konsum warten, bis ich wieder fahren kann?

Generell gilt, wer sich noch nicht nüchtern fühlt oder Konzentrationsprobleme hat, sollte erstmal nicht fahren. Doch was ist, wenn man sich bereits sicher genug fühlt und auch keine berauschenden Effekte mehr wahrgenommen werden? Könnten dann immer noch genug Mengen an THC im Körper sein, sodass eine mögliche Kontrolle zu einem positiven Test führt, der, wie oben beschrieben, einige Konsequenzen mit sich zieht? Die einfache Antwort lautet ja. Wer wenige Stunden nach dem Konsum hinterm Steuer sitzt, dem kann immer noch THC in einem Maße nachgewiesen werden, das laut Gesetzgeber zu hoch ist. Auch wenn man sich selbst bereits nüchtern fühlt.

Theoretisch kann der Versuch gestartet werden, zu berechnen, wie lange es benötigt, bis das THC abgebaut ist. Schwierig ist das allerdings deshalb, da der Abbau von THC von vielen körperlichen Eigenschaften abhängt, die bei jedem Menschen anders sind. Faktoren für den THC-Abbau sind:

  • Stoffwechsel: je schneller dieser ist, desto schneller wird THC abgebaut
  • Häufigkeit des Konsums: je häufiger, desto länger dauert es
  • Hydration: mehr Wasser im Körper und häufigere Toilettengänge helfen

Wer also nach dem Konsum fahren möchte, sollte mindestens einen Tag warten, sodass sichergestellt werden kann, dass man frisch im Kopf ist und keine Probleme hat, sich im Straßenverkehr zu konzentrieren. So läuft man auch nicht Gefahr, einen so hohen THC-Wert zu haben, dass ein zeitlich naheliegender Konsum nachweisbar ist. Am nächsten Tag wird der Wirkstoff zwar immer noch nachweisbar sein, allerdings werden die Werte eher in dem Rahmen sein, bei der eine eindeutige Schuld des Fahrers nicht mehr nachweisbar ist. Außerdem stellt man so auch sicher, dass der Kopf wirklich klar ist und man nicht durch gefährliche Fahrmanöver auffällt, die durch einen Rausch entstehen.

Weiterhin keine Probleme mit CBD

Wer vor der Fahrt mit dem Auto CBD konsumiert, muss sich weiterhin keine Sorgen machen. Da dieser Wirkstoff keine psychoaktiven Effekte mit sich bringt und auch so keine bewusstseinsverändernden Eigenschaften hat, kann CBD beispielsweise als Blüte oder Öl problemlos eingenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das CBD-Produkt von einem seriösen Hersteller stammt, dessen Produkte die EU-Vorgaben einhalten und nicht mehr als 0,2 % THC haben. Umso wichtiger ist es also, dass sich Konsumenten von CBD vor dem Kauf informieren, sodass sie keine minderwertigen Produkte kaufen. Als erste Anlaufstelle eignet sich dafür unsere Übersicht zu unseren monatlichen Top Shops, bei denen man sicher sein kann, dass es sich hier um ernstzunehmende Hersteller handelt. 

Unsere persönliche Empfehlung gilt CBDNOL, welche wir auch bereits im Rahmen unseres Erfahrungsberichtes ausgiebig unter die Lupe genommen haben. Mit seinen Produkten, wie Blüten und Öle, ist der Hersteller aus Österreich sehr darauf bedacht, diese nach den höchsten Standards kompromisslos anzufertigen. Etwas, das vor und während der Einnahme für uns deutlich zu erkennen war. In unserem Bericht ging es vorrangig um verschiedene CBD-Blüten. Aus eigener Erfahrung können wir dabei die Sorten Purple Kush, White Widow und Skywalker OG euch wärmstens ans Herz legen.

Quellen

Bundestag.de