Diese Regeln gelten nun für Cannabis am Steuer

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
22.8.2024
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
2
Min.
Von nun an gelten die vom Bundestag im Juni beschlossenen Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. Sie umfassen unter anderem einen neuen THC-Grenzwert im Blut und ein hohes Bußgeld bei Verstößen. Währenddessen sind Fahranfänger und junge Erwachsene besonders im Fokus der neuen Regulierungen.

Ab heute gelten die vom Bundestag im Juni beschlossenen Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. Sie umfassen unter anderem einen neuen THC-Grenzwert im Blut und ein hohes Bußgeld bei Verstößen. Währenddessen sind Fahranfänger und junge Erwachsene besonders im Fokus der neuen Regulierungen.

Dieser THC-Grenzwert gilt nun im Verkehr

Eine Expertenkommission des Verkehrsministeriums schlug 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum als Grenzwert vor, da die Wirkung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol ist. Dieser Wert liegt somit weit unter den 7 Nanogramm, ab wann ein erhöhtes Gefahrenrisiko beginnt. Der Bundestag ist dieser Empfehlung im Juni gefolgt, wodurch der neue Wert nun offiziell als Maßstab im Straßenverkehr gilt.

→Die neuen Regeln im Detail

Der alte Grenzwert lag bei einem Nanogramm, was allerdings nicht bedeutet, dass die nun inkraftgetretenen Regeln lockerer sind. Schon länger sprachen sich Experten für eine Erhöhung aus, da die bisherige Regelung problematisch war. Sie verursachte zahlreiche Fehlanzeigen, da durch den niedrigen Toleranzbereich auch jene positiv getestet wurden, die bereits länger kein Cannabis konsumiert hatten und somit keine Gefahr durch Teilnahme am Straßenverkehr bestand. Grund dafür ist die Tatsache, dass THC-Reste im Körper, auch nach längerer Zeit, noch in dieser Menge im Körper vorkommen können. 

Bußgeld und Fahrverbot

Seit heute gilt auch, wer erwischt wird, dem droht bei erstmaligem Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 €, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter erhalten danach höhere Strafen und später auch noch weitere rechtliche Konsequenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die in der Probezeit erwischt werden und unter 21-Jährige. Für sie gilt ein absolutes Konsumverbot.

Mischkonsum in Verbindung mit Alkohol wird ebenfalls durch die neuen Cannabis Regeln im Verkehr geahndet. Das Bußgeld beträgt hier 1.000 €. Auch hier hat man sich darauf geeinigt, dass der Konsum beider Genussmittel in Kombination nicht toleriert wird. Obwohl die neue Regelung von vielen begrüßt wird, gibt es auch weiterhin kritische Stimmen, wie die des ADAC. Nach dessen Ansicht hat die Bundesregierung damit “die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren [...] ausgereizt.”.

Eine Ausnahme gibt es

Wer Cannabis als Arzneimittel verschrieben bekommt, genießt durch die neuen Regeln im Straßenverkehr weniger strenge Vorgaben. Hier soll auch ein gesonderter und besonders empfindlicher Speicheltest zum Einsatz kommen, um die Fahrtüchtigkeit zu beurteilen. Sollte dieser jedoch negativ ausfallen und die untersuchte Person dennoch offensichtliche Ausfallerscheinungen anzeigen, so sei dennoch ein Bluttest notwendig.

Interessant wird sein, wie in Zukunft mit den zahlreichen Menschen verfahren werden wird, die aktuell sehr leicht an ein Rezept für medizinisches Cannabis kommen. Wir berichteten bereits, dass das Geschäft mit Cannabis aus der Apotheke boomt, wodurch sehr viele Menschen an legale THC-Blüten kommen können. Ärztekammern haben bereits mit Sorge darauf hingewiesen, dass in ihren Augen der Missbrauch dieses Schlupfloch sehr leicht ist und deshalb verhindert werden müsse. Sie fürchtet auch eine Stigmatisierung derer, die wirklich auf eine Behandlung mit Cannabis angewiesen sind, sowie Engpässe in Notsituationen.

Die neuen Regeln im Detail

Die neuen Bestimmungen für Cannabis am Steuer sind nicht neu und sind das Ergebnis langer Diskussionen und Untersuchungen der durch die Ampel-Koalition beauftragten Expertenkommission. Wer mehr über die neuen Regelungen erfahren möchte, sollte unseren Beitrag dazu lesen.

→Cannafair: Cannabis Messe in Düsseldorf