Löschung Cannabisvorfälle aus Führungszeugnis

Wer vor dem 01.04.2024 mit Cannabis erwischt und verurteilt wurde, bekam einen Eintrag ins Strafregister. Dies erfolgt in Deutschland im Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz. Bei einigen Fällen, können Instanzen ein Führungszeugnis bei gewissen behördlichen Entscheidungen hinzugenommen werden oder der zukünftige Arbeitgeber bittet vor der Einstellung darum. Seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) lässt sich die Eintragung dank §40 KCanG nun löschen.
Stell dir vor, du bewirbst dich als Erzieher bei einen öffentlichen Träger. Du bist hochqualifiziert für den Job, bist verantwortungsbewusst und zuverlässig. Du gehörst zu dem Top-Bewerbern für diese Stelle. Eine weitere Voraussetzung für den Job gehört ein Führungszeugnis ohne Eintragungen. Leider wurdest du während deines Studiums mit 10g Cannabis bei einer Polizeikontrolle erwischt, angezeigt und im Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz nach § 29 Abs. 1 BTMG verurteilt. Zwischen der Verurteilung und der Bewerbung liegen nun 4 Jahre. Im Führungszeugnis steht noch die Verurteilung des Verstoßes, obwohl das Mitführen von 10g Cannabis seit dem 01.04.2024 nach KCanG nicht mehr illegal ist. Aufgrund des Eintrags fällst du aus dem Bewerberpool und erhältst ein paar Tage später eine Absage. Wir zeigen dir, wie du das verhindern kannst.
Wie beantrage ich die Löschung?
Das Bundeszentralregistergesetz schreibt unter §46 BZRG Tilgungsfristen unterschiedlicher Verurteilungen vor. Läuft die Frist ab, wird dein Eintrag automatisch gelöscht. Je nachdem, zu was du verurteilt wurdest, dürfte dein Eintrag noch im Führungszeugnis zu finden sein. Die automatische Löschung beginnt in den meisten geringfügigen Fällen erst nach fünf Jahren.
Nun zum spannenden Teil: Ab sofort kannst du bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk deines aktuellen Wohnsitzes eine Löschung beantragen. Reiche einfach deinen Antrag auf Löschung nach §40ff KCanG an die Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgericht ein. Zu deinem Antrag benötigst du den Nachweis deiner Verurteilung. In manchen Fällen kann es sich lohnen eine Kopie des Personalausweises mit zusenden. Wenn du im Ausland wohnst, ist hierfür der Bezirk Berlin zuständig. Hier wird dann nach §41 KCanG geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind um eine Löschung durchzuführen. Liegt eine Verurteilung gegen das BTMG vor, die laut aktuellem Recht immer noch als Straftat gilt, bleibt der Eintrag bestehen.
Schnell sein lohnt sich. Sollte es zu einem Regierungswechsel kommen, könnte die neue Regierung das KcanG wieder rückgängig machen und die Löschung wäre nicht mehr möglich. Auch wenn die Rücknahme des Gesetzes unwahrscheinlich ist: sicher ist sicher.
Sind alle Voraussetzungen für eine Löschung erfüllt? Herzlichen Glückwunsch, dein Führungszeugnis ist nun sauber und hältst deinen neuen Arbeitsvertrag in den Händen. Alles Gute für die Zukunft. Da jeder Fall sehr individuell ist, empfehlen wir dir im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Damit bist du immr auf der sicheren Seite. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Fazit zur Registereintragslöschung
Beantrage bei der Regierungsstelle des örtlichen Amtsgericht mit dem Nachweis deiner Verurteilung eine Löschung nach §40ff KCanG.