Cannabis am Steuer: Mann entgeht erstmals Strafe
Seit neuestem gelten neue Regeln im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Mittlerweile gilt ein neuer THC-Grenzwert, der einen Mann aus dem Landkreis Leer nun vor einer Geldbuße und einem Fahrverbot bewahrte.
Freispruch in zweiter Instanz
Am 29. August dieses Jahres hat das Oberlandesgericht Oldenburg einen 40-Jährigen Mann in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Zunächst hatte der Mann gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Betroffenen am 9. Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot.
Das Amtsgericht hatte damals festgestellt, dass der Angeklagte sein Auto mit einem THC-Wert von 1,3 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum führte. Bei dem damals noch geltenden Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum ein klarer Fall für das Gericht. Allerdings trat als Folge der Legalisierung von Cannabis am 22. August 2024 der Bundesbeschluss in Kraft, wonach der THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml angehoben wurde.
Diese Gesetzesänderung kam dem Mann nun zugute, denn damit konnte er eine Rechtsbeschwerde einlegen, über die das OLG nun entscheiden musste. Laut einer gesetzlichen Anordnung war das Oberlandesgericht in Oldenburg dazu verpflichtet, die neuen Bestimmungen zu berücksichtigen und die mildere Regelung anzuwenden. Damit lag der THC-Wert im Blut des Betroffenen unter dem neuen Grenzwert, weshalb er nun freigesprochen wurde.
Cannabis im Verkehr: ADAC gegen neuen Grenzwert
Die seit August geltende Regelung zum THC-Wert im Straßenverkehr ging einer monatelangen Diskussion im Bundestag voraus, bei der sich die Politik letztlich auf die Empfehlung einer Expertenkommission berief. Diese war der Ansicht, dass 3,5 ng/ml THC im Blutserum ein Risiko für die Sicherheit im Verkehr ergäbe, das vergleichbar mit 0,2 Promille sei. Bei Alkohol am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit erst vorhanden, wenn 0,5 Promille oder mehr festgestellt werden. Verglichen damit ist man also in Sachen Cannabis am Steuer, trotz der Anhebung des Grenzwerts, noch recht konservativ unterwegs.
Dennoch kritisierte der ADAC bereits die neue Regelung und war dabei der Auffassung, dass die Expertengruppe und damit auch der Bundestag “die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssichertheit Vertrebaren [...] ausgereizt” haben. Hier sei man der Ansicht, dass Personen, die unter der berauschenden Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug bedienen sollten. Weiter spricht sich der größte Verkehrsclub Europas dafür aus, das eine intensive Aufklären der Bevölkerung nötig ist, um auf das erhöhte Unfallrisiko hinzuweisen. Bisher gibt es vom Bund keinen Beschluss dazu.
Etwas Vergleichbares findet man bisher nur in der Regelung für Cannabis Social Clubs, die dazu verpflichtet sind, ihren Mitgliedern auch ausreichend Angebote zur Aufklärung und Suchtprävention bieten zu müssen. So wie der erste Club aus Ganderkesee, der als erster seiner Art in Deutschland eine Lizenz erhielt. Hier arbeitet man mit dem Leiter einer örtlichen Fahrschule zusammen, der Jugendlichen ein tiefgreifendes Bewusstsein für die Sicherheit und Verantwortung im Straßenverkehr vermitteln möchte.