Polizeifehler: 900 legale Cannabispflanzen zerstört

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
27.4.2025
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
1
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Bei einer Durchsuchung im März in Hagen hat die Polizei eine Lagerhalle voller Cannabispflanzen entdeckt und diese aus der Erde gerissen. Diese waren allerdings legal von einem Cannabis Social Club (CSC) dort angebaut worden und nun fordert der Verein 270.000 Euro Schadenersatz.
Polizei durchsucht Cannabisplantage in Lagerhalle

Ein vermeidbarer Fehler

Im Rahmen einer Ermittlung gegen einen Verdächtigen hatte die Polizei von der Anbaufläche in der Halle erfahren und bewirkte noch am gleichen Tag einen Durchsuchungsbefehl. Laut Polizeisprecher habe die “Beschaffenheit der Halle” illegal auf die Beamten gewirkt. Weshalb sie dann vor Ort die 900 Setzlinge aus ihren Töpfen nahmen und diese anschließend zerstört wurden.

Der Anbauverein hat im Anschluss bereits einen Anwalt beauftragt und fordert nun 270.000 € Schadensersatz vom Land NRW für den vermeintlichen Polizeifehler. Die Polizei argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht bekannt oder ersichtlich war, dass es sich um eine legale Operation handle. Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli führt auch an, dass “das Problem an der Sache ist, dass die Bezirksregierung den Ordnungsbehörden nicht vorab sagt, wo sich solche Flächen befinden”. Auch seitens der Polizei wird dieser Umstand kritisiert, da sie nur bei der Ermittlung einer Straftat die Bezirksregierung dazu anfragen darf. Stellt sich jedoch die Frage, warum dies nicht in diesem Fall geschehen ist.

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Laut Anwalt des CSC seien allerdings zumindest die Beamten vor Ort durch den Vermieter mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine legale Plantage mit entsprechender Genehmigung handelt. Spätestens hier wäre also eine Anfrage an den Bezirk angebracht gewesen. Das sieht der Verein ebenfalls so und lässt über den Anwalt ausrichten, dass man die Lagerhalle auch erstmal hätte absperren können, bis der Sachverhalt geklärt wurde.

Hoffnung auf außergerichtliche Einigung

Die Schadenersatzforderung des Vereins beruht laut diesem und Anwalt auf den möglichen Gewinn aus den Pflanzen und den Kosten der Zerstörung sowie anschließender Neubepflanzung. In diesem Fall rechnet man mit einer entgangenen Ernte von 45 Kilogramm. Im Nachgang des Einsatzes beschwerte sich der Vorsitzende des CSC noch bei der Polizei, welche anbot, die Pflanzenreste zurückzugeben. Was jedoch Sinnfrei ist, da der Schaden bereits unwiederkerlich angerichtet wurde.

Ob die Forderung letztendlich vollständig erfüllt und ausgezahlt wird, ist fraglich. Die Hagener Polizei prüfe diese derzeit noch, während Verein und Anwalt auf eine außergerichtliche Einigung hoffen. Vermutlich auch, um weitere Kosten durch einen Gerichtsprozess zu vermeiden.