Bisher wenige Häftlinge durch Cannabis-Gesetz entlassen
Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetz ist der Besitz und das Mitführen von 25 Gramm Cannabis in Deutschland erlaubt. Weil die Regelung auch rückwirkend gilt, müssen inhaftierte Verurteilte freigelassen werden. Für die Justiz bedeutet das viel Aktenarbeit, aber das ist nicht der einzige Grund, weshalb bisher nur wenige Häftlinge freigelassen wurden.
Cannabis-Freilassungen: Bayern führt
Zu dieser Amnestie hieß es aus dem Bremer Justizministerium, dass diese Regelung “in der deutschen Geschichte aus guten Gründen ein absoluter Exot” ist. Alte Akten müssten geprüft werden, welche nicht digital gespeichert sind und so echte Handarbeit benötigt werde. Gegenüber der Frankfurter Rundschau (Teil von IPPEN.MEDIA) gaben 13 Bundesländer ihre aktuellen Zahlen an, wobei deutlich wurde, dass im Verhältnis zu den geprüften Akten nur sehr wenige Freilassungen folgten.
NRW hatte zwar mit 86.000 die meisten Fälle bisher geprüft, allerdings konnte das Bundesland keine Angaben zu der Anzahl der Freilassungen machen. Bayern hat mit 45.000 Fällen, somit offiziell die meisten Menschen freigelassen. In Summe sind es hier bisher 33 Häftlinge, die von der Cannabis-Amnestie profitieren konnten.
Auch wenn mittlerweile bereits knapp 200.000 Fälle in den Bundesländern von den Justiz Ämtern überprüft wurden, hängt die geringe Zahl an Freilassungen nicht nur an der Dauer der Bearbeitung ab. Die meisten Menschen, die wegen Drogendelikten im Gefängnis sitzen, weisen meist mehrere Straftaten vor. Denn auch bereits vor der Legalisierung sah die Justiz meist von der Verfolgung einfacher Delikte rund um Cannabis ab, um Aufwand zu sparen und Konsumenten nicht zu bestrafen.
Absehbare Überlastung der Behörden
Im Rahmen der Legalisierung gab es bereits vor dem 1. April Stimmen aus der Justiz, die vor einer Überlastung warnten. Neben einer Unmenge an Akten, die sich über Jahre angesammelt hatten, wurden kleine Personalschlüssel und die mangelnde Vorbereitungszeit als Probleme für die Behörden identifiziert. Während alle Gründe nachvollziehbar waren, war die Vorlaufzeit eher verwunderlich. Einige Bundesländer wie Bremen begannen nämlich schon vor dem offiziellen Inkrafttreten der Legalisierung damit, die Akten zu bearbeiten, während andere es nicht taten. Damit war Bremen auch das erste Bundesland, welches seine Fälle vollständig abarbeiten konnte.
Dennoch ist Vorarbeiten auch nicht die Lösung, wenn nebenbei auch noch weitere Fälle täglich bearbeitet werden müssen, die nichts mit Cannabis zu tun haben. In so stehen die Ämter auch fünf Monate nach der Legalisierung, noch vor einem Berg aus Akten. Allein in Hessen sollen es insgesamt 190.000 geben, die auf eine Bearbeitung warten.
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Obwohl die Entlastung der Justiz bisher noch nicht eingetreten ist, sei man zumindest in Bremen nun nach erledigter Arbeit optimistisch, dass in Zukunft durch das Entfallen von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz, weniger neue Fälle vorkommen werden, die verfolgt werden müssten.
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